Durchführungsbestimmungen

64. Österreichische Staatsmeisterschaft
der künstlerischen Fotografie 2024

Die offizielle Staatsmeisterschaft der künstlerischen Fotografie wird seit 1960 vom Österreichischen Fotoverband ÖVF durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich ÖVF-Mitglieder:innen (auch Auslandsmitglieder:innen, jedoch können nur Österreicher den Titel „Österreichischer Staatsmeister:in“ erlangen).

Die Staatsmeisterschaft 2024 findet, nur digital, mit 6 Wettbewerbsthemen statt:

Color (themenfrei)

Monochrom (themenfrei)

Menschen Gesichter

Von oben (Stillleben, Bilder von einem Kirch- oder Aussichtsturm, Blick aus einem Heißluftballon oder Drohnen-Aufnahmen)

Creativ – Composing (Es dürfen nur selbst fotografierte Bildelemente verwendet werden)

Generator Bilder - KI (ohne Personen) - nicht in der Kombinationswertung

Zu jedem Thema können bis zu 4 Werke eingereicht werden.

Terminplan

Start Einreichungen/Upload ab 01.05.2024 auf https://staatsmeisterschaft.oevf.at
Schließung Einreichungen/Upload 31.08.2024
Jury bis: 20.09.2024 mit einer internationalen Vierer-Jury in Wien
Ergebnisbekanntgabe auf www.oevf.at und/oder per Mail bis 30.09.2024
Nenngebühr: € 8,- pro Thema, maximal € 24,- (Zahlungseingang bis spätestens 10.09.2024)
Siegerehrung/Ausstellung: bei der Photo+Adventure 2024

Anläßlich der Staatsmeisterschaft werden vergeben

  1. Der Ehrentitel „Österreichischer Staatsmeister:in der künstlerischen Fotografie 2024 in der Kombination“, sowie die Gold-Staatsmeisterschaftsmedaille für die Wertungen aus den drei besten Sparten ohne KI.
  2. Der Ehrentitel „Österreichischer Staatsmeister:in 2024“ in den Themen, sowie eine Gold-Staatsmeisterschaftsmedaille an die jeweiligen Themensieger:in
  3. Silber- und Bronze-Staatsmeisterschaftsmedaillen für Zweit- und Drittplatzierte in Kombination (für die drei besten Sparten ohne KI) und in den einzelnen Themen.
  4. Staatsmeisterschafts-Diplome bis zum Rang 15.
  5. Die 15 höchstbewerteten Einzelwerke in den Themen erhalten Auszeichnungen und Medaillen. Jeder Autor:in kann bei einem Thema nur eine Medaille erringen.
  6. Der Ehrentitel „Vereins-Staatsmeister 2024“ und der große ÖVF-Staatsmeister-Pokal/Skulptur ergeht an jenen Verein des ÖVF, dessen 5 bestbewertete Teilnehmer:innen die höchste Punkteanzahl in der Kombination erzielen, errechnet aus den drei besten Wertungen aus allen Themen ohne KI.
  7. Der Ehrentitel „Vereins-Staatsmeister 2024“ in allen Themen und je ein kleiner ÖVF-Staatsmeister-Pokal/Skulptur ergeht an jene Vereine des ÖVF, deren 5 bestbewertete Teilnehmer:innen die höchste Punkteanzahl in den jeweiligen Themen erzielen ohne KI.
  8. In der Kombination und den einzelnen Wettbewerbsthemen gibt es für die ersten zehn Vereine je ein Diplom.

Durchführungsbestimmungen

  1. Teilnahmeberechtigung
    1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich ÖVF-Mitglieder:innen (auch Auslandsmitglieder:innen, jedoch können nur Österreicher:innen den Titel „Österreichischer Staatsmeister:in“ erlangen).
    2. Jeder Autor:in darf bei jedem Thema max. 4 Werke einreichen. Werke mit gleichem Sujet bzw. geringfügigen Abweichungen oder Bild im Bild von bereits angenommenen und jetzt eingereichten Bildern dürfen nicht in einem anderen Thema eingereicht werden.
    3. Es dürfen nur Werke abgegeben werden, die bei einer österreichischen Staatsmeisterschaft noch keine Annahme erreicht haben.
    4. Werke, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, kommen nicht in die Wertung. Ein Bildausschluss kann auch bei gesetzwidrigem Bildinhalt erfolgen.
    5. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Fotowettbewerbe des ÖVF"
  2. Teilnahme & Ablauf
    Der Bewerb wird ab 01.05.2024 (erreichbar), über die STM Upload-Plattform unter https://staatsmeisterschaft.oevf.at abgewickelt.
    1. Teilnahme
      Die Bilddateien bitte als JPG Datei im Farbraum RGB einreichen. Die Bildgröße soll 3.840 Pixel an der längeren Seite betragen, ist wichtig für die Ausbelichtung, für Ausstellungen, usw. Bilddateien die eine Größe vom 15 MB überschreiten werden nicht übernommen. Bilder können sukzessive hochgeladen und bis zum Einsendeschluss ausgetauscht werden. Es muss der Bild-Name beim Upload angegeben werden (maximal 30 Zeichen).
    2. Ablauf
      Personen nehmen durch den Bildupload gültig am Wettbewerb teil. Der Zugang erfolgt über https://staatsmeisterschaft.oevf.at. Als Zugangsdaten sind als Benutzer die Mitgliedsnummer inkl. vorangestelltem AT im Format „AT1234567“ und als Passwort das bei der vorjährigen Teilnahme verwendete Passwort bzw. das Geburtsdatum im Format JJJJMMTT anzugeben. Nach dem erstmaligen Login erfolgt die Aufforderung zur Eingabe eines neuen Passwortes sowie die Bestätigung der aktuellen Daten. Die Zahlung der Nenngelder erfolgt ausschließlich an den Dachverband.
  3. Sparten, Nenngebühr und Allgemeines
    1. Die digitalen Bilder werden den Juror:innen in gemischter Reihenfolge zur Wertung vorgeführt. Die Bilder dürfen im Bild keinerlei persönliche Kennzeichnung aufweisen.
    2. Die Nenngebühr beträgt je Autor:in und Sparte € 8,‐. Es werden – auch bei Teilnahme in allen Sparten - maximal € 24,- verrechnet. Die Nenngebühren müssen bis 10.09.2024 auf dem Konto des Dachverbandes eingelangt sein. Bezahlungen sind ausschließlich an das Konto AT37 1490 0220 1002 0267 (lautend auf ÖVF) beziehungsweise auf das Paypal-Konto kassa@oevf.at zu tätigen - gültig nur mir Angabe der Mitgliedsnummer, gilt sonst als Spende. Ohne Bezahlung der Nenngebühr und des Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr werden die eingereichten Werke nicht juriert.
    3. Das eingereichte Material wird von unabhängigen Juror:innen bewertet.
  4. Rechtliches
    1. Die Teilnehmer:innen versichern, dass sie an den eingereichten Fotos sämtliche Nutzungsrechte besitzen und keine Rechte Dritter berühren, sowie dass sie mit den Teilnahmebedingungen einverstanden sind. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so trägt primär der/die Teilnehmer:in die Haftung bzw. stellt der/die Teilnehmer:in den Veranstalter in letzter Konsequenz von allen Ansprüchen und Schäden frei. Alle Bildteile müssen vom Autor selbst fotografiert sein. Die Verwendung fremderstellter Bildelemente ist unzulässig, Ausnahme beim Thema „Generator Bilder – KI“. Bei Verletzung einer dieser Bestimmungen werden die betroffenen Werke ‐ auch nachträglich ‐ disqualifiziert und die Rangfolge entsprechend korrigiert. Die in der Folge entstehenden Kosten werden dem/der Autor:in in Rechnung gestellt. Die Teilnehmer:innen räumen dem Veranstalter mit der Teilnahme am Fotowettbewerb zeitlich und räumlich uneingeschränkt das Recht ein, ihre Fotos im Rahmen der Staatsmeisterschaft und im Zusammenhang mit der Verbands-Berichterstattung mit Namensnennung des/der Bildautor:in in Online- und Printmedien (z.B. Veröffentlichung in Ausstellungen, im Katalog, auf e-Medien, in Werbematerial oder sonstiges) unentgeltlich, nach den Richtlinien der DSGVO zu nutzen. Die Fotos werden, wenn notwendig, für die Berichterstattung beschnitten.
    2. Datenschutz: Wir behandeln die an uns übermittelten Daten mit größter Sorgfalt und verwenden ein Hochsicherheits-Upload-System. Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer:innen die Speicherung und Verarbeitung aller bild- und personenbezogener Daten im Rahmen der Fotostaatsmeisterschaft nach den Richtlinien der DSGVO. Noch nicht geschäftsfähige Jugendliche benötigen das Einverständnis ihres Obsorge-Berechtigten zum Upload ihrer Daten.
  5. Addendum
    1. Hotline für technische und verfahrenstechnische Fragen: staatsmeisterschaft@oevf.at
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